Beitragspflicht

Wie schon erwähnt, die Haftpflicht – Versicherung ist vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. Es werden heute schon unbegrenzte Deckungssummen dokumentiert für Sach- und Vermögensschäden sowie für Personenschäden. Auch diese Beiträge müssen bezahlt werden. Es kommt nun auf das einzelne Kraftfahrzeug – Verkehrsteilnehmer an.

Es ist für Neulinge mit dem höchsten prozentualen Schadensfreiheitsrabatt zu rechnen. Angenommen er fängt mit 100 % an, wird es ohne Unfall jährlich für ihn billiger, so dass nach gewissen Jahren nur noch 30 % in der Haftpflicht zu zahlen sind.

Also immer schön unfallfrei fahren!

Sollte das Gegenteil eintreffen, erhöht sich der prozentuale Schadensfreiheitsrabatt natürlich, und das nicht zu knapp. Der Straßenverkehrsteilnehmer sollte sein Fahrzeug so lenken, dass er von A nach B keinen anderen Straßenverkehrsteilnehmer bedrängt oder in Not bringt.


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