Hat der Verkehrsteilnehmer den Wunsch mit seinem Kraftfahrzeug
ins europäische Ausland zu fahren, sollte er sich zur Vorsicht eine
internationale grüne Versicherungskarte vom Versicherer
zusenden lassen.
Auf dieser Karte sind alle wichtigen Daten vermerkt, und zwar wo der
Verkehrsteilnehmer versichert ist, die Anschrift des Verkehrsteilnehmers
sowie die Versicherungsschein – Nummer. So kann gleich alles Erforderliche
nach einem Unfall veranlasst werden, besonders wenn der Verkehrsteilnehmer
den Unfall schuldhaft verursacht hat. Die Versicherungsschein – Nummer
ist immer sehr wichtig, denn darauf wird der Schaden abgerechnet. Ist
es der umgekehrte Fall, sollte sich der Verkehrsteilnehmer die gleichen
Daten vom Unfallgegner geben lassen. Vielleicht ist auch ein Fotoapparat
von Nutzen, zumal der Unfall ja im Ausland passiert ist.
Diese grüne Versicherungskarte wird vom Versicherer kostenlos vergeben.
Der Verkehrsteilnehmer sollte nur daran denken, wenn er ins Ausland
fährt. Auch wäre eine kurzfristige Vollkasko – Versicherung bei Auslandsfahrten
sinnvoll. In den südlichen Ländern wird viel gestohlen und auf den Balkanstaaten
erst recht. Es gibt noch viele ärmliche Länder in Europa. Das südliche
europäische Ausland ist für uns hier im Norden doch immer sehr reizvoll,
da dort die Sonne immer scheint. Die Menschen von der nördlichen Halbkugel
werden nicht so verwöhnt von der Sonne. Aber auch im Süden sind Alkohol
und Drogen im Straßenverkehr verboten. Die Strafen in einigen Ländern
sind sehr viel höher und aggressiver als in Deutschland. Also Vorsicht
im Ausland.
Das beste letzte Beispiel wären die Affären bei der Weltmeisterschaft
in Turin – Italien. Wenn da Drogenkonsum festgestellt worden wäre, geht
es gleich in den Knast, ohne viel zu fragen. |