Es dürfen nur Personen ein Kraftfahrzeug lenken, die
sich vorher einen Führerschein besorgt haben. Der Führerschein wird
dem Führer eines Kraftfahrzeuges nur ausgehändigt, wenn er eine diesbezügliche
Prüfung durch einen vereidigten Prüfer abgeleistet hat. Es ist nicht
so einfach, diesen Führerschein auch zu erhalten. Es gibt eine Menge
Leute, die diese Prüfung wiederholen müssen, da sie die Verkehrszeichen
nicht auswendig gelernt haben oder aber den Bremsweg nicht richtig berechnen
konnten.
Außerdem werden Führerscheine nur an Personen über achtzehn Jahre ausgehändigt.
Heute einen Führerschein zu erhalten kostet eine Menge Euros. Gerade
die jungen Leute sind natürlich sehr versessen darauf ein Kraftfahrzeug
zu fahren. Aber gerade hier werden noch ein paar Hürden eingebaut. Es
gibt erst den Führerschein auf Probe. Diese Probe dauert meines Erachtens
zwei Jahre. In dieser Zeit darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Auch keinen Alkohol trinken oder sonst irgendwelche Drogen eingenommen
haben.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei ist er bei Konsum von Drogen sofort
seinen Führerschein wieder los. Nach diesen zwei Jahren wird der Original
– Führerschein ausgestellt. Hat der Verkehrsteilnehmer einen Unfall
in diesen zwei Jahren verursacht, kann sich das natürlich ändern, je
nach Fall verlängert sich die Probe oder der Führerschein wird gleich
eingezogen. Nicht nur in der Gesellschaft sollte sich gesittet benommen
werden, sondern auch im Straßenverkehr. Die Kosten belaufen sich dann
nicht nur für die Wiederbeschaffung des Führerscheines, sondern auch
für die Wiederherstellung des Fahrzeuges. Vielleicht ist sogar ein neues
Kraftfahrzeug dann fällig.
Wie oben schon erwähnt, die Kosten für den Gegner übernimmt die Haftpflicht
– Versicherung, die Kosten für das Fahrzeug des Fahrzeugführers muss
dieser tragen, es sei denn, er hat eine Vollkasko – Versicherung abgeschlossen,
dann werden seine Kosten auch von der Versicherung bezahlt.
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